Swisscanto Anlagestiftung | Swisscanto Anlagestiftung Avant | Geschäftsbericht 2020/2021

Swisscanto Anlagestiftungen – Geschäftsbericht 2020/2021 12 Einheitlicher Responsible-­ Standard und Namensänderung bei aktiven Anlagegruppen Swisscanto Invest setzt als Vorreiterin das Pariser Klimaziel in den traditionellen aktiven Anlagegruppen um und richtet die Anlagetätigkeit so aus, dass eine jährliche Reduktion der CO 2 -Emissionen erreicht wird. Der Standard integriert sys­ tematisch Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) in allen aktiven Anlageentscheidungen und leistet damit einen konkreten Beitrag zum Klimaschutz. Mit der Einführung des neuen Responsible-Standards werden die aktiven Anlage- gruppen mit dem Zusatz «Responsible» und die aktiven Spezial - produkte mit dem Zusatz «Sustainable» versehen. Auf einen Blick: n Swisscanto Invest verpflichtet sich dem Pariser Klimaziel und setzt dieses durch die Kapitalallokation und mittels Engagementbemühungen um. n Grundsätzliche Vermeidung von Anlagen in Unternehmen, die mehr als 10% ihres Umsatzes mit Kohleförderung generieren. n Systematische Integration von ESG-Kriterien. n Swisscanto Invest nimmt für 100% ihrer Aktienbestände die Stimmrechte wahr und führt einen aktiven Dialog mit den Unternehmen entlang der ESG-Prinzipien. Das Abstimmungs - verhalten wird publiziert. n Formale Integration des Nachhaltigkeitsleitfadens in die Strategie von «Swisscanto AST Immobilien Responsible Schweiz» n Nachhaltigkeit braucht Transparenz: Swisscanto Invest wird regelmässige und umfangreiche ESG-Reports zur Verfügung stellen. Durchführung der Anleger­ versammlungen als «physische» Restversammlung Aufgrund der «Covid-19-Verordnung 2» führen Geschäfts­ leitung und Stiftungsrat in Anwesenheit des Protokollführers, der unabhängigen Stimmrechtsvertreterin, eines Vertreters der Revisionsstelle und der Rechtsabteilung am 23. Oktober 2020 eine sogenannte physische «Restversammlung» durch. Die Anlegerinnen und Anleger üben ihre Rechte aus - schliesslich schriftlich durch die unabhängige Stimmrechts­ vertreterin aus. Anpassung von Statuten und Stiftungsreglement Die Anlegerversammlungen genehmigen die Revision der Statuten und des Stiftungsreglements. Aufgrund der vom Bundesrat auf den 1. August 2019 in Kraft gesetzten Änderung der ASV haben die Swisscanto Anlage­ stiftungen die Statuten und das Stiftungsreglement innerhalb der zweijährigen Übergangsfrist an die geänderten Bestim- mungen der ASV angepasst. Zudem ist aufgrund des geänderten Doppelbesteuerungs­ abkommens zwischen der Schweiz und den USA Art. 5 «Anleger» in den Statuten der Swisscanto Anlagestiftung Avant angepasst worden. Oktober 2020 Zeitreise durch das Geschäftsjahr 2020/2021

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