Swisscanto Anlagestiftung | Swisscanto Anlagestiftung Avant | Geschäftsbericht 2020/2021

Swisscanto Anlagestiftungen – Geschäftsbericht 2020/2021 71 Die Hauptaufgaben des Stiftungsrats sind: n Bestimmung der strategischen Ausrichtung des Unternehmens; n Festlegung der Organisation und der Grundsätze der Unternehmensführung; n Oberaufsicht über die Geschäftstätigkeit; n Rechnungslegung, nanzielle Kontrolle und Planung; n Verabschiedung und Veröffentlichung von wichtigen Grundsätzen der Unternehmensführung, insbesondere betreffend nanzielle Angelegenheiten; n Vorbereitung der Anträge an die Anlegerversammlung, inklusive der Jahresrechnung. Die Entschädigung für die Mitglieder des Stiftungsrats betrug für das Geschäftsjahr 2020/2021 CHF 94’504.45 (beide Stiftungen konsolidiert). Die Anlagestiftung hat die Interessen der Anleger zu wahren. Die notwendigen Vorkehrungen zur Sicherstellung der Loyalität und Integrität in der Vermögensverwaltung und der Delegation von Aufgaben sind getroffen. Der Stiftungsrat sowie die für die Anlage, Verwaltung und Überwachung des Vermögens zuständigen Personen haben die Einhaltung der Loyalitäts- und Integritätsvorschriften bestätigt oder unter - stehen den entsprechenden Bestimmungen der delegierten Einheiten. Die Anlagestiftung hat die vorgenannten Bestim- mungen im Rahmen eines eigenen Reglements betreffend Integrität und Loyalität sowie Handhabung von Interessen - konflikten umgesetzt. Die Anlagetätigkeit der Anlagegruppen Wertschriften wird durch das Risk Management der Zürcher Kantonalbank überwacht. Die Einhaltung der Anlagerichtlinien über sämtliche Anlagegruppen Wertschriften wird durch das Investment Controlling der Swisscanto Fondsleitung AG sichergestellt. Das Asset Management der Zürcher Kantonalbank führt seit 1. Juli 2015 gemäss Delegationsvertrag mit der Swisscanto Anlagestiftung die Anlagegruppe «Swisscanto AST Immobi- lien Responsible Schweiz». Die Anlagetätigkeit dieser An­ lagegruppe wird durch die Anlagekommission Immobilien der Zürcher Kantonalbank überwacht. Zudem führt das Asset Management der Zürcher Kantonalbank seit 8. Dezember 2017 gemäss Delegationsvertrag mit der Swisscanto Anlagestiftung die Anlagegruppe «Swisscanto AST Hypotheken Schweiz». Diese wird durch das Risk- und Investment Controlling der Swisscanto Fondsleitung AG über- wacht. Das Auswahlverfahren für die Anlageprodukte in der Anlage- gruppe «Swisscanto BVG 3 Sustainable Portfolio 45 » wird durch den Nachhaltigkeitsbeirat der Zürcher Kantonalbank überwacht. Bewertungs- und Rechnungs­ legungsgrundsätze, Stetigkeit n Bestätigung über Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26 Die Jahresrechnung entspricht in Darstellung und Bewertung Swiss GAAP FER 26 sowie der Verordnung über die Anlage- stiftungen (ASV). Die Jahresrechnung vermittelt ein den tat - sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage (true and fair view). Die Einhaltung des Rechnungslegungsgrundsatzes Swiss GAAP FER 26 ver- langt die konsequente Anwendung von aktuellen Werten (im Wesentlichen Marktwerte) für alle Vermögensanlagen. Die Effekten zu Tageskursen werden zu den am 30. Juni 2021 ermittelten Kurswerten bewertet. Auf fremde Währungen lautende Aktiven und Passiven werden zum Stichtagskurs, Aufwendungen und Erträge zum jeweiligen Tageskurs umgerechnet. Wenn für einen Vermögensgegenstand kein aktueller Wert bekannt ist, beziehungsweise festgelegt werden kann, gelangt ausnahmsweise der Anschaffungswert abzüglich erkennbarer Werteinbussen zur Anwendung. Die Liegenschaften in der Anlagegruppe «Swisscanto AST Immobilien Responsible Schweiz» werden zu dem zu er­ warten den Ertrag beziehungsweise Geldfluss unter Berück - sichtigung eines risikogerechten Kapitalisierungszinssatzes bewertet (DCF-Methode) und entsprechen den Verkehrs­ werten vom 30. Juni 2021. n Reinvestition der Erträge (Thesaurierung) An der Anlegerversammlung vom 26. Oktober 2008 haben die Anleger beschlossen, die aufgelaufenen Erträge nicht mehr auszuschütten, sondern diese den jeweiligen Anlage - vermögen gutzuschreiben (Thesaurierung). Per 30. Juni wird der aufgelaufene Ertrag im jeweiligen Anlagevermögen verbucht. n Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten beinhalten unter anderem eine Entschädigung für die Administration und Geschäftsführung, das Asset Management der Immobilien-Direktanlagen, das Asset Management der Hypotheken-Anlagen, die Abgaben an die Aufsichtsbehörde und den Marketingaufwand.

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