Swisscanto Anlagestiftung | Swisscanto Anlagestiftung Avant | Geschäftsbericht 2022/2023

Swisscanto Anlagestiftungen – Geschäftsbericht 2022/2023 72 Grundlagen und Organisation Rechtsform und Zweck Die Swisscanto Anlagestiftung wurde 1973 von den Mitgliedern des Verbandes Schweizerischer Kantonalbanken als PREVISTA Anlagestiftung für Personalvorsorgeeinrichtungen mit Sitz in Basel gegründet. 1977 verlegte die Stiftung ihren Sitz nach Zürich. Mit Wirkung ab 1. Januar 2005 wurde die Namensänderung von PREVISTA Anlagestiftung für Personalvorsorgeeinrichtungen zu Swisscanto Anlagestiftung vollzogen. Sie ist eine Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. ZGB in Verbindung mit Art. 53g ff. BVG und untersteht der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV. Die Swisscanto Anlagestiftung bezweckt die gemeinschaftliche Anlage und Verwaltung der ihr anvertrauten Vermögenswerte. Anleger sind in der Schweiz domizilierte, steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen, die der Stiftung beitreten. Stiftungsorgane sind die Anlegerversammlung, der Stiftungsrat und die Revisionsstelle. Die Befugnisse der Anlegerversammlung sind in Art. 8 der Statuten geregelt. Die Swisscanto Anlagestiftung ist Mitglied der Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen (KGAST). Den Anlegern wird die vollständige Befreiung von der US-­ Withholding Tax auf Dividendenpapiere ermöglicht. Zudem wird auch angestrebt, den Anlegern die vollständige Befreiung von der japanischen Quellensteuer auf Dividendenpapiere zu ermöglichen. Führungsorgan Der Stiftungsrat ist das oberste geschäftsleitende Organ und trägt gemäss Art. 53h BVG die Gesamtverantwortung für die Stiftung. Zu diesem Zweck verfügt er über Kompetenzen, die nicht der Anlegerversammlung vorbehalten sind. Der Stiftungsrat kann Aufgaben delegieren, insbesondere kann er Anlagekommissionen, Schätzungsexperten für die Liegenschaften und einen Geschäftsführer einsetzen. Der Stiftungsrat erlässt Anlagerichtlinien, das Organisations- und Geschäftsreglement, zusätzliche Richtlinien sowie die das Reglement und die Anlagerichtlinien ergänzenden Prospekte. Beauftragte Unternehmen/Partner Der Stiftungsrat hat die Swisscanto Fondsleitung AG mit der Geschäftsführung und Verwaltung der Swisscanto Anlagestiftung beauftragt. Diese setzt ihrerseits eine Geschäftsführerin ein. Geschäftsführung und Verwaltung Swisscanto Fondsleitung AG, Zürich Geschäftsleitung Swisscanto Anlagestiftung Geschäftsführerin Sonja Spichtig Stv. Geschäftsführer Luca Fischler Der Stiftungsrat vertritt die Stiftung nach aussen. Die Geschäftsführerin ist für die operative Abwicklung der Geschäfte verantwortlich. Vermögensverwaltung Wertschriften, Immobilien und Hypotheken Swisscanto Fondsleitung AG 1, Zürich 1 Das Asset Management ist an die Zürcher Kantonalbank weiterdelegiert. Bewertungsexperte Immobilien PricewaterhouseCoopers AG, Zürich Revisionsstelle KPMG AG, Zürich Die Revisionsstelle wird jährlich von der Anlegerversammlung gewählt. Leitender Revisor ist Markus Schunk. Aufsichtsbehörde Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge, Bern Corporate Governance Die Swisscanto Anlagestiftung verfolgt im Sinne der Prinzipien von Corporate Governance eine transparente Unternehmensführung. Die Statuten der Stiftung, das Stiftungsreglement, die Anlagerichtlinien, das Organisationsreglement und das Kostenreglement sind in deutscher und französischer Sprache in elektronischer Form verfügbar. Die Anlagestiftung erstellt einen Jahresbericht sowie für die Anlagegruppen monatlich ein Factsheet. Die Kurse der Anlagegruppen werden auf den Websiten products.swisscanto.com und kgast.ch veröffentlicht. Die Anlegerversammlung ist das oberste Organ der Anlagestiftung. Sie findet einmal jährlich innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres statt. Die Anzahl Stimmen pro Anleger bemisst sich nach Massgabe des Anteils der Ansprüche an den gesamten Ansprüchen der jeweiligen Anlagegruppe. Die Anlegerversammlung wählt die Mitglieder des Stiftungsrats für eine Amtszeit von vier Jahren. Die Mitglieder sind wiederwählbar und können jederzeit zurücktreten. Der Stiftungsrat ist das oberste Leitungsorgan der Anlagestiftung und besteht aus mindestens fünf fachkundigen Mitgliedern. Die Stifter, deren Rechtsnachfolger und Personen, die mit den Stiftern wirtschaftlich verbunden sind, dürfen

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