Swisscanto Anlagestiftung | Swisscanto Anlagestiftung Avant | Geschäftsbericht 2020/2021

Swisscanto Anlagestiftungen – Geschäftsbericht 2020/2021 113 Corporate Governance Die Swisscanto Anlagestiftung Avant verfolgt im Sinne der Prinzipien von Corporate Governance eine transparente Unter - nehmensführung. Die Statuten der Stiftung, das Stiftungs­ reglement, die Anlagerichtlinien, das Organisationsreglement und das Kostenreglement sind jederzeit in deutscher und französischer Sprache in elektronischer Form verfügbar. Die An­ lagestiftung erstellt einen Jahresbericht sowie für die Anlage- gruppen monatlich ein Factsheet. Die Kurse der Anlagegruppen werden auf den Webseiten swisscanto.ch/anlagestiftungen und  kgast.ch veröffentlicht. Die Anlegerversammlung ist das oberste Organ der Anlage­ stiftung. Sie findet einmal jährlich innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres statt. Die Anzahl Stimmen pro Anleger bemisst sich nach Massgabe des Anteils der Ansprüche an den gesamten Ansprüchen der jeweiligen Anlagegruppe. Die Anlegerversammlung wählt die Mitglieder des Stiftungs- rats für eine Amtszeit von vier Jahren. Die Mitglieder sind wiederwählbar und können jederzeit zurücktreten. Der Stiftungsrat ist das oberste Leitungsorgan der Anlage­ stiftung und besteht aus mindestens fünf fachkundigen Mit- gliedern. Die Stifter, deren Rechtsnachfolger und Personen, die mit den Stiftern wirtschaftlich verbunden sind, dürfen höchstens von einem Drittel des Stiftungsrats vertreten werden. Personen, welche mit der Verwaltung oder Vermögens­ verwaltung der Anlagestiftung betraut sind, dürfen nicht in den Stiftungsrat gewählt werden; überträgt der Stiftungs - rat die Geschäftsführung Dritten, so dürfen diese nicht im Stiftungsrat vertreten sein. Die Hauptaufgaben des Stiftungsrats sind: n Bestimmung der strategischen Ausrichtung des Unternehmens; n Festlegung der Organisation und der Grundsätze der Unternehmensführung; n Oberaufsicht über die Geschäftstätigkeit; n Rechnungslegung, nanzielle Kontrolle und Planung; n Verabschiedung und Veröffentlichung von wichtigen Grundsätzen der Unternehmensführung, insbesondere betreffend nanzielle Angelegenheiten; n Vorbereitung der Anträge an die Anlegerversammlung, inklusive der Jahresrechnung. Die Entschädigung für die Mitglieder des Stiftungsrats betrug für das Geschäftsjahr 2020/2021 CHF 94’504.45 (beide Stiftungen konsolidiert). Die Anlagestiftung hat die Interessen der Anleger zu wahren. Die notwendigen Vorkehrungen zur Sicherstellung der Loyalität und Integrität in der Vermögensverwaltung und der Delegation von Aufgaben sind getroffen. Der Stiftungsrat sowie die für die Anlage, Verwaltung und Überwachung des Vermögens zuständigen Personen haben die Einhaltung der Loyalitäts- und Integritätsvorschriften bestätigt oder unterste- hen den entsprechenden Bestimmungen der delegierten Einheiten. Die Anlagestiftung hat die vorgenannten Bestim- mungen im Rahmen eines eigenen Reglements betreffend Integrität und Loyalität sowie Handhabung von Interessen - konflikten umgesetzt. Die Anlagetätigkeit der Anlagegruppen Wertschriften wird durch das Risk Management der Zürcher Kantonalbank überwacht. Die Einhaltung der Anlagerichtlinien über sämtliche Anlagegruppen Wertschriften wird durch das Investment Controlling der Swisscanto Fondsleitung AG sichergestellt. Das Auswahlverfahren für die Anlagegruppe «Swisscanto AST Avant Aktien Sustainable» wird durch den Nachhaltigkeits­ beirat der Zürcher Kantonalbank überwacht. Bewertungs- und Rechnungs­ legungsgrundsätze, Stetigkeit n Bestätigung über Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26 Die Jahresrechnung entspricht in Darstellung und Bewertung Swiss GAAP FER 26 sowie der Verordnung über die Anlage- stiftungen (ASV). Die Jahresrechnung vermittelt ein den tat­ sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage (true and fair view). Die Einhaltung des Rechnungslegungsgrundsatzes Swiss GAAP FER 26 ver- langt die konsequente Anwendung von aktuellen Werten (im Wesentlichen Marktwerte) für alle Vermögensanlagen. Die Effekten zu Tageskursen werden zu den am 30. Juni 2021 ermittelten Kurswerten bewertet. Auf fremde Währungen lautende Aktiven und Passiven werden zum Stichtagskurs, Aufwendungen und Erträge zum jeweiligen Tageskurs umgerechnet. Wenn für einen Vermögensgegenstand kein aktueller Wert bekannt ist beziehungsweise festgelegt werden kann, gelangt ausnahmsweise der Anschaffungswert abzüglich erkennbarer Werteinbussen zur Anwendung.

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